kein Besteuerungsrecht der BRD hinsichtlich der Vergütung einer in Malaysia ausgeübten Tätigkeit
keine „weiße” Einkünfte bei Steuerhinterziehung
Leitsatz
1. Hält sich der Steuerpflichtige mehr als 183 Tage im Malaysia auf, unterliegt eine Vergütung für eine im Jahr 1998 in Malaysia
ausgeübte Tätigkeit nicht dem Besteuerungsrecht der BRD.
2. Eine Überweisung des Besteuerungsrechts an die BRD erfolgt nicht, wenn die Vergütung für eine in Malaysia ausgeübte nichtselbständige
Tätigkeit der Einkommensteuer in Malaysia unterworfen wurde.
3. Sog. weiße Einkünfte, die nach § 50d EStG der Besteuerung der BRD unterliegen, sind nicht gegeben, wenn eine Besteuerung
in Malaysia nur deshalb nicht erfolgt, weil der Steuerpflichtige den erhaltenen Lohn nicht den malaysischen Steuerbehörden
erklärt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAD-55058
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.07.2009 - 5 K 227/09
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