Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber einem Elternteil bei weiterem Erhalt von Kindergeld nach Entfallen
der Haushaltszugehörigkeit des Kindes und bei Nichtvorliegen einer Weiterleitungsbestätigung des anderen Elternteils
Leitsatz
1. Haben sich die Eltern getrennt und gehört das Kind nicht mehr zum Haushalt des Elternteils, an den das Kindergeld ausgezahlt
wird, so ist dieser Elternteil zur Rückzahlung des ab dem Entfallen der Haushaltszugehörigkeit erhaltenen Kindergeldes an
die Familienkasse verpflichtet, wenn er die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse der Familienkasse nicht mitgeteilt hat
und der andere Elternteil nicht gegenüber der Familienkasse die erforderliche schriftliche Bestätigung über die Weiterleitung
des Kindergeldes auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck abgegeben hat.
2. Darauf, ob und in welchem Umfang die Kindermutter und der Kindesvater bei der zivilrechtlichen Vereinbarung des für das
Kind zu leistenden Barunterhalts das Kindergeld einbezogen haben, ob die Kindesmutter das hälftige Kindergeld tatsächlich
an den Kindesvater weitergeleitet hat und ob dieser nur gegenüber den Zivilgerichten, nicht aber gegenüber der Familienkasse
den Erhalt des halben Kindergeldes bestätigt und sich durch die nachträgliche Beantragung des Kindergeldes bei der Familienkasse
möglicherweise treuwidrig gegenüber der Kindesmutter verhalten hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Fundstelle(n): XAAAD-55057
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 13.05.2009 - 1 K 900/08 (Kg)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.