Neufestsetzung von Zinsen gem. § 233a Abs. 5 AO aufgrund der Aufhebung der Zusammenveranlagung nach Antrag auf getrennte Veranlagung
Leitsatz
Da der Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung zur Durchführung eines neuen Besteuerungsverfahrens
gegenüber den nunmehr getrennt zu behandelnden Ehegatten führt, mithin die Einkommensteuerbescheide auf Grund getrennter Veranlagung
keine bloßen Änderungsbescheide der bisherigen Zusammenveranlagung darstellen, ist die bisherige Zinsfestsetzung zur Zusammenveranlagung
gem. § 233a Abs. 5 AO wegen der Aufhebung des Einkommensteuerbescheids über die Zusammenveranlagung zu ändern. Die Zinsfestsetzungen
gegenüber den einzelnen Ehegatten nach getrennter Veranlagung haben keinen verfahrensrechtlichen Einfluss auf die zu ändernde
Zinsfestsetzung zur Zusammenveranlagung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-55056
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Sächsisches FG, Urteil v. 05.02.2009 - 2 K 2225/08
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