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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Die Bundesregierung hat am die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung zum beschlossen. An die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien tritt nun der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass ( IV D 3 – S 7015/10/10002).
Der UStAE wird mit Wirkung vom – also in unmittelbarem Anschluss an die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 – eingeführt. Er gilt damit, soweit sich aus ihm nichts anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit dem UStAE im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden. Der UStAE soll bei Bedarf und regelmäßig ergänzt bzw. geändert werden. Mit ihm soll auch die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BFH übernommen werden.
Wir werden auf die wesentlichen Neuerungen des UStAE im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.