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Kündbarkeit einer Patronatserklärung
In einer Patronatserklärung kann zugunsten der Konzerngesellschaft, die sie in der finanziellen Krise einer Tochtergesellschaft dieser gegenüber abgibt, ein Kündigungsrecht wirksam vereinbart werden. Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts (a. F.) stehen dem nicht entgegen. Sie begründen nur das Verbot der Rückholung bereits erbrachter Leistungen, nicht aber die Pflicht zur Zuführung neuer Eigenmittel. Die beklagte GmbH hatte im Streitfall die zugunsten einer Enkel-KG gemachte Zusage nach einigen Monaten gekündigt – zusammen mit der parallel laufenden Cash-Pool-Abrede. Die KG musste daraufhin Insolvenzantrag stellen. Das Gericht folgte insoweit dem Vortrag der „Patronin”, die zugesagten Mittel für die KG hätten keine über den Zeitpunkt der Feststellung der (etwaig...