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Kein Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt. Unternehmensanwälte sind ausdrücklich vom Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant ausgenommen, da ihnen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gegenüber ihrem Unternehmen die erforderliche Unabhängigkeit fehlt. Überdies erfordert das Kartellrecht zwingend die EU-weit einheitliche Auslegung und Anwendung des Grundsatzes der anwaltlichen Vertraulichkeit. Andernfalls könnte durch die Anwendung von Normen oder Grundsätzen des nationalen Rechts die einheitliche Geltung des im Wesentlichen europarechtlich vorgegebenen Kartellrechts beeinträc...