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StuB Nr. 21 vom Seite 823

Sozialversicherungsrechengrößen 2011

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Das Bundeskabinett hat am die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2011 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gem. der Einkommensentwicklung im Jahr 2009 aktualisiert. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Mit der Zustimmung ist zu rechnen.

Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2011 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2009 betrug in den alten Bundesländern -0,39 % und in den neuen Bundesländern +0,84 %. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2009 i. H. von 0,24 % zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.

Die Bezugsgr...

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Sozialversicherungsrechengrößen 2011

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