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Vermietung von Grundstücken im Umsatzsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-54715 Nach § 4 Nr. 12 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Der Steuerbefreiung steht jedoch ein Ausschluss der Vorsteuer gegenüber. Einer Option zur Steuerpflicht kommt daher erhöhte Bedeutung zu.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie unter NWB 45/2010 S. 3631
Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung: [i]Vermietung und Verpachtung steuerbar, aber evtl. steuerbefreitDie Vermietung und Verpachtung von inländischen Grundstücken stellt eine steuerbare sonstige Leistung dar (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Auch die mit der Vermietung in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Nebenleistungen (Lieferung von Wärme, Strom, Kalt- und Warmwasser) sind befreit.
[i]Gemischter Vertrag: Aufteilung des Entgelts erforderlichBesonderheiten ergeben sich bei sog. gemischten Verträgen. Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn neben den Merkmalen eines Miet- oder Pachtvertrags Merkmale anderer Leistungen enthalten sind. Das Entgelt ist bei einem solchen Vertrag aufzuteilen in einen Anteil für die steuerfreie Grundstücksüberlassung und in einen Anteil für die andere Leistung (Abschn. 4.12.5 UStAE).
[i]Vertrag besonderer Art: Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStGLiegt hingegen ein Vertrag besonderer Art vor, kommt die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung. Ein Ver...