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Einkommensteuer | Buchwertabspaltung von Lieferrechten
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der Entnahmewert für nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte ist um einen ggf. von dem Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden Buchwert zu vermindern (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Der abgespaltene Buchwert unterliegt ebenso wenig wie der Buchwert des Grund und Bodens vor der Abspaltung einer AfA.
Der BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zur Buchwertabspaltung von Lieferrechten in einem Fall, der den zuständigen IV. Senat seit 1999 – inzwischen im dritten Rechtsgang – beschäftigt hatte. Man kann sich aber des Eindrucks nicht verwehren, dass der Senat seine bisherige Rechtsprechung etwas distanziert sieht, weil er unter Rn. 33 der Entscheidungsgründe ausführt, dass er an die ...