Besteuerung von Prämien aus im Ausland veranstalteter Reitturniere
Leitsatz
1. Die erbrachten Leistungen gegenüber dem Eigentümer der Pferde, zu denen auch Training, Ausbildung und die gesamte Logistik
der Turnierteilnahme gehören, sind als einheitliche Leistung anzusehen und unterliegen der Besteuerung im Inland.
2. Eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darf im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich
aufgespalten werden.
3. Die Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Nach richtlinienkonformer Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fällt darunter
nicht das Einstellen und die Betreuung von Reitpferden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2125 Nr. 24 TAAAD-54620
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