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FG Münster Urteil v. - 5 K 882/08 U EFG 2010 S. 2125 Nr. 24

Gesetze: UStG a.F. § 12 Abs 1 UStG§ 12 Abs 2 Nr 3 UStG a.F. § 3a Abs 1

Umsatzsteuer

Besteuerung von Prämien aus im Ausland veranstalteter Reitturniere

Leitsatz

1. Die erbrachten Leistungen gegenüber dem Eigentümer der Pferde, zu denen auch Training, Ausbildung und die gesamte Logistik der Turnierteilnahme gehören, sind als einheitliche Leistung anzusehen und unterliegen der Besteuerung im Inland.

2. Eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darf im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.

3. Die Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Nach richtlinienkonformer Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fällt darunter nicht das Einstellen und die Betreuung von Reitpferden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2125 Nr. 24
TAAAD-54620

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FG Münster, Urteil v. 02.09.2010 - 5 K 882/08 U

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