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FG Münster Urteil v. - 15 K 3863/06 U EFG 2010 S. 2131 Nr. 24

Gesetze: UStG § 15 Abs 4 Satz 2, UStG § 15 Abs 4 Satz 1

Umsatzsteuer

Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem Umsatzschlüssel

Leitsatz

1. Es ist nicht ausgeschlossen, die Kosten für unterschiedliche Gegenstände bzw. sonstige Leistungen nach jeweils unterschiedlichen Methoden auf die steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsumsätze aufzuteilen. Die Schätzungsmethoden müssen für sich gesehen jeweils sachgerecht sein.

2. Ein an die Anzahl oder Standfläche der eingesetzten Spielgeräte anknüpfender Aufteilungsmaßstab ist wegen der Schwankungsbreite der Einspielergebnisse der verschiedenen Geräte strukturell nicht geeignet, den notwendigen Bezug zwischen dem auf jedes Gerät entfallenden Anteil der Aufwendungen für die Anmietung und Unterhalt der Räumlichkeiten und den mit diesem Gerät ausgeführten Umsätzen herzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2131 Nr. 24
UStB 2010 S. 360 Nr. 12
JAAAD-54606

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FG Münster, Urteil v. 03.09.2010 - 15 K 3863/06 U

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