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Vorsteuer-Vergütung | EU-Ministerrat verlängert die Ausschlussfrist um sechs Monate bis
Der Rat der Europäischen Union hat am [i]Sechs Monate verlängertbeschlossen, die Ausschlussfrist für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2009 um sechs Monate bis zum zu verlängern .
Zum Hintergrund: Seit dem gelten neue Regeln zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren: In Deutschland ansässige Unternehmer, die Anträge auf Erstattung von Vorsteuern im EU-Ausland stellen, können diesen [i]Elektronische AnträgeAntrag nur noch elektronisch über das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingerichtete Web-Portal stellen. Hierfür galt für Anträge des Kalenderjahres 2009 eine Ausschlussfrist bis spätestens .
Verschiedene Wirtschafts- und Steuerberaterverbände hatten darauf [i]Technische Mängelhingewiesen, dass die Web-Portale innerhalb der EU nicht harmonisiert sind und dass das beim BZSt eingerichtete Web-Portal erhebliche t...