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Gewerbesteuer | OFD erinnert an Nichtabziehbarkeit
Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr . In der Bilanz darf zwar eine Gewerbesteuer-Rückstellung gebildet werden; der Aufwand ist aber außerbilanziell wieder hinzuzurechnen.
In der Praxis scheinen aber viele Gewerbetreibende die außerbilanzielle Hinzurechnung in ihren Steuererklärungen zu vergessen. Die OFD Münster hat die Finanzämter in einer Verfügung vom 2. 9. 2010 deshalb daran erinnert, bei Veranlagungen für Zeiträume ab 2008 den Gewinn um den Gewerbesteuer-Aufwand zu erhöhen.
Die Bildung der Gewerbesteuer-Rückstellung mindert das Betriebsvermögen und erleichtert so die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG .
Werner/Pankoke, Aufwand für Gewerbesteuer – Entnahme oder nicht abziehbare Betriebsausgab...