Gewinnanteil des Kommanditisten als Entnahme - Mustereinspruch
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Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften und Teilnahme an konzerninternem Cash-Pool-System: Stellt die Entnahme des der Ober-Personengesellschaft zustehenden handelsrechtlichen Gewinnanteils im dem Jahr der Gewinnentstehung nachfolgenden Wirtschaftsjahr eine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG dar, auch wenn die Beträge im Konzern verbleiben? - Ist auch der im Rahmen des konzerninternen Cash-Pool-Systems geleistete Zinsaufwand als solcher im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG anzusehen? - Ist § 4 Abs. 4a EStG wegen Verfassungswidrigkeit unanwendbar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
IAAAD-54372