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FG Münster Urteil v. - 7 K 4114/09 Kg EFG 2010 S. 1708 Nr. 20

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 63 Abs 1 Satz 2, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2

Kindergeld:

Eigene Einkünfte des Kindes

Leitsatz

Für Kinder, die auch nur für einzelne Monate im Kalenderjahr einen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllen, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, sofern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesen Monaten den anteiligen Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreiten. Einkünfte des Kindes in anderen Monaten, in denen das Kind keinen Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt, sind insoweit auch dann unbeachtlich, wenn die Gesamteinkünfte des Kindes im Kalenderjahr den Grenzbetrag übersteigen.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1708 Nr. 20
EStB 2011 S. 119 Nr. 3
PAAAD-54241

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FG Münster, Urteil v. 28.04.2010 - 7 K 4114/09 Kg

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