Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG für in
Sonderbetriebsvermögen einer GbR eingelegten Gebäudeteil, welcher
zuvor dem Einzelunternehmen diente
Leitsatz
Wird ein dem Einzelunternehmen
zugeordnetes Gebäude nach einem Umbau zum Teil in das
Sonderbetriebsvermögen einer GbR eingebracht, so dass es nicht mehr dem
Einzelunternehmen dient und diesem auch nicht mehr zugeordnet werden kann,
liegt ein Entnahmeverbrauch vor. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
hat im Kalenderjahr der Entnahme zu erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 10 Nr. 19 DStRE 2011 S. 631 Nr. 10 EFG 2011 S. 925 Nr. 10 UStB 2011 S. 209 Nr. 7 WAAAD-54217
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Sächsisches FG, Urteil v. 12.11.2009 - 6 K 1396/08
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