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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1396/08 EFG 2011 S. 925 Nr. 10

Gesetze: UStG 1999 § 15a Abs. 1, UStG 1999 § 15a Abs. 4, UStG 1999 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1, UStDV § 44 Abs. 4

Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG für in Sonderbetriebsvermögen einer GbR eingelegten Gebäudeteil, welcher zuvor dem Einzelunternehmen diente

Leitsatz

Wird ein dem Einzelunternehmen zugeordnetes Gebäude nach einem Umbau zum Teil in das Sonderbetriebsvermögen einer GbR eingebracht, so dass es nicht mehr dem Einzelunternehmen dient und diesem auch nicht mehr zugeordnet werden kann, liegt ein Entnahmeverbrauch vor. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG hat im Kalenderjahr der Entnahme zu erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 10 Nr. 19
DStRE 2011 S. 631 Nr. 10
EFG 2011 S. 925 Nr. 10
UStB 2011 S. 209 Nr. 7
WAAAD-54217

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Sächsisches FG, Urteil v. 12.11.2009 - 6 K 1396/08

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