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FG Münster Beschluss v. - 11 K 1550/10 AO (PKH)

Gesetze: AO § 231 Abs 1, AO § 231 Abs 3, AO § 228

Zahlungsverjährung:

Unterbrechung durch Meldung zum Bundeszentralregister

Leitsatz

1) Meldungen zum Bundeszentralregister zum Zweck der Aufenthaltsermittlung führen nur dann zur Verjährungsunterbrechung i.S.v. § 231 Abs. 1 AO, wenn es sich hierbei um ernst gemeinte Ermittlungen der Vollstreckungsstelle nach dem für diese unbekannten Wohnsitz oder Aufenthalt des Zahlungspflichtigen handelt.

2) Die Kenntnis einer anderen organisatorischen Stelle desselben Finanzamts ist in diesem Zusammenhang unerheblich, sofern die Vollstreckungsstelle sich insoweit nicht einer aufdrängenden Kenntnis verschließt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-54195

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 13.09.2010 - 11 K 1550/10 AO (PKH)

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