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IWB 20/2010 S. 748

Island | Haushaltsplan 2011

[i]Körperschaftsteuersatz für juristische Personen soll angehoben werdenAnfang Oktober 2010 hat die isländische Regierung den Haushaltsplan 2011 dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Folgende steuerliche Maßnahmen könnten nach Genehmigung zum in Kraft treten. Die Körperschaftsteuer für juristische Personen soll von 18 % auf 20 % angehoben werden. Für Finanzinstitutionen soll eine Sondersteuer eingeführt werden. Es ist geplant, den Einkommensteuersatz für Veräußerungsgewinne von 18 % auf 20 % und den Erbschaftsteuersatz von 5 % auf 10 % anzuheben.

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