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IWB 20/2010 S. 748

Indien | Urteil des Bombay High Court in der Sache „Vodafone”

[i]Arnold/Mangold, IWB 2009 F. 6 Indien Gr. 2 S. 121 NWB TAAAD-29737 Der Bombay High Court urteilte am in der Rechtssache Vodafone (vgl. auch Arnold/Mangold, IWB 2009 F. 6 Indien Gr. 2 S. 121 NWB TAAAD-29737). Entgegen der Auffassung von Vodafone, dass die ausschließlich außerhalb Indiens erfolgte Transaktion nicht zu einem Besteuerungsrecht Indiens führe, folgte der High Court der Auffassung der Finanzverwaltung. Da die Veräußerung der Anteile der in Indien nicht ansässigen Gesellschaft mittelbar die Übernahme von Vermögenswerten in Indien betreffe, habe Indien das Recht, Quellensteuern zu erheben. Vodafone beantragte zwischenzeitlich die Revision bei dem Supreme Court.

RA/StB Martin Arnold und
StB Dr. Wolf-Dieter Mangold

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