Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Berlin-Brandenburg | Steuerpflicht von gem. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ausgekehrten Mietentgelten
(1) Mietentgelte, die Restitutionsberechtigte i. S. des § 1 Abs. 6 VermG nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG vom Verfügungsberechtigten erlangt haben, sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung zu versteuern (Anschluss an NWB CAAAB-52037). (2) Der Besteuerung stehen weder § 3 Nr. 8 EStG noch Alliiertes Rückerstattungsrecht entgegen (EFG 2010 S. 1107).
Die in Belgien wohnhaften Kl. (Erbengemeinschaft) erhielten das Eigentum an einem Mietshaus in Berlin-Mitte gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 6 VermG auf der Grundlage eines Bescheids des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen zurückübertragen. Außerdem erhielten sie vom Verfügungsberechtigten im Streitjahr Mietüberschüsse ausgezahlt. Das FA berücksichtigte diesen Betrag bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung als tarifbegünstigte Entschädigung gem....