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BayObLG 04.07.2001 5 St RR 176/2001

Straßenverkehrsrecht; | Betrug im Rahmen einer Kfz-Kaskoversicherung

Ein Versicherungsnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass er den Versicherungsagenten oder -vertreter zutreffend mündlich informiert habe, wenn er weiß oder zumindest damit rechnet, dass der Versicherer selbst unrichtig informiert werden soll. Wirken der Versicherungsnehmer und der Agent (kollusiv) zum Nachteil der Versicherung zusammen - durch Vorlage der falschen Schadensanzeige -, so kommt ein mittäterschaftlicher Betrug (§§ 263, 25 Abs. 2 StGB) in Betracht. Eine versicherungsrechtliche Obliegenheitsverletzung (hier: wahrheitswidrige Behauptung, es sei bei dem Unfall kein Fremdschaden entstanden, und Unfallflucht) begründet einen Betrugsschaden. Die Vermögensinteressen des Versicherers werden generell beeinträchtigt, weil er die Leistungsfreiheit nicht prüfen kann. Das vorgenannte Fehlver...

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