BFH - VIII R 21/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 71, AO § 191 Abs 1 S 1, AO § 370, FGO § 96 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
Haftet ein leitender Angestellter einer Bank nach § 71 AO wegen der vom FA lediglich vermuteten Hinterziehung von Kapitaleinkünften von namentlich nicht identifizierten Kunden, die Bargeld oder Wertpapiere über die Bank ohne Legitimationsprüfung anonym zu den Auslandstöchtern der Bank transferiert haben? - Lässt sich das Vorliegen einer Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen? - Können Erkenntnisse aus Vergleichsgruppen (hier: der enttarnten Wertpapierkunden) zur Überzeugungsbildung des Gerichts herangezogen werden?
Ausland; Haftung; Kapitaleinkünfte; Steuerhinterziehung
Fundstelle(n):
TAAAD-54124