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BVerwG 25.02.2010 2 C 81/08, NWB 43/2010 S. 3442

Öffentlicher Dienst | Zeckenbiss als Dienstunfall

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borreliose-Infektion können als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein. Im Streitfall erkrankte eine Lehrerin, die Grundschüler anlässlich einer mehrtägigen Schulveranstaltung auf einem im Wald gelegenen Bauernhof beaufsichtigt hatte.

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