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Versicherungsrecht | Grenzen der Aufklärungspflicht eines Versicherungsmaklers bei Baufinanzierungen
Ein Versicherungsmakler ist nicht gehalten, einen Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen. Fehlen dem Kreditbewerber die zur Beurteilung notwendigen Kenntnisse, ist ihm zuzumuten, sich durch Rückfragen die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung zu verschaffen. Diese Nachfragepflicht kann dann durch eine Aufklärungspflicht des Versicherungsmaklers überlagert werden, wenn der Kreditbewerber nicht geschäftserfahren und rechtskundig ist, ihm aber zur Baufinanzierung anstelle eines üblichen Ratenkredits ein tilgungsfreies Baudarlehen mit anschließender Tilgung durch eine Kapitallebensversicherung angeboten wird. Umgekehrt muss ein Diplom-Volkswirt, auch wenn er sich selbst als Finanzierungslaie bezeichnet, erkennen, we...