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Lohnsteuer | Einlagerungskosten für Möbel
Kosten für die Einlagerung von privaten Möbeln sind nach dem weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen, wenn sie wegen Wegverlegung des Familienwohnsitzes zum neuen Arbeitsort aus der Erwägung einer möglichen mittelfristigen Zurückverlegung desselben anfallen.