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Einkommensteuer | Buchwert des Milchlieferrechts
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die in dem (BStBl 2003 I S. 78) dargestellte Ermittlung des abzuspaltenden Buchwerts der Milchlieferrechte zum basiert auf einer vertretbaren sach- und wirklichkeitsgerechten Schätzung und kann deshalb vom Finanzgericht im Rahmen der ihm eigenen Schätzungsbefugnis herangezogen werden. (2) Die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG ist bei der Entnahme bzw. der Veräußerung der Milchlieferrechte flurstücksbezogen anzuwenden.
Das BMF hat mit seinem Schreiben v. (BStBl 2003 I S. 78) versucht, die einzelfallbezogene Rechtsprechung des IV. Senats des BFH zur Buchwertabspaltung der Milchlieferrechte in die Massenpraxis umzusetzen. Dass dies nur mit einer mehr oder weniger groben Pauschalierung gelingen konnte, erscheint kaum zweife...