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Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-53875 Die Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften ist am gemeinen Wert als dem maßgebenden Bewertungsziel ausgerichtet, wobei die Bewertungssystematik in ihren Grundzügen vereinheitlicht wurde. Die Finanzverwaltung hat zum einen durch die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des ErbStRG/Anteilsbewertung Betriebsvermögen v. (BStBl 2009 I S. 698 NWB JAAAD-29013) und zum anderen durch das NWB PAAAD-53577 (Übersicht über branchenspezifische Bewertungsmethoden) Stellung bezogen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
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Bewertungsebene | |
I.
Einzelunternehmen |
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