Aufwendungen für ein
Büro bei den Vermietungseinkünften
Leitsatz
Aufwendungen für einen
Büroraum, dessen Verbindung zu den Privaträumen des Inhabers
abgeteilt worden ist und der über einen eigenen Zugang als Büro
für Vermietungsverwaltung verfügt, sind in voller Höhe als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abziehbar und nicht durch
die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer
beschränkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2661 Nr. 44 DStRE 2011 S. 203 Nr. 4 DStZ 2010 S. 898 Nr. 24 EFG 2011 S. 316 Nr. 4 EStB 2011 S. 193 Nr. 5 KÖSDI 2011 S. 17305 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3434 b&b 2010 S. 4 Nr. 12 YAAAD-53869
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