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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 1443/05 B

Gesetze: KN Pos. 8525 KN UPos. 4091 KN UPos. 4099

Tarifierung von Videokameras (sog. Camcorder) mit zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktivierter DV-In-Funktion

Leitsatz

Videokameras (sog. Camcorder), deren Hardware sowohl für die DV-In- als auch für die DV-Out-Funktion mittels einer digitalen Schnittstelle ausgerüstet, deren DV-In-Funktion aber im Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktiviert ist, sind als Camcorder mit DV-Out und digitaler Video-In-Funktion (DV-In) in die Codenummer 8525 4099 00 0 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen, wenn der Benutzer eine leichte Zugriffsmöglichkeit auf die DV-In-Funktion hat; das ist der Fall, wenn der Importeur selbst die Aktivierung der DV-In-Funktion vornimmt und dem Benutzer ein funktionsfähiges Gerät übergibt.

Fundstelle(n):
DAAAD-53717

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.09.2009 - 1 K 1443/05 B

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