Tarifierung von Videokameras (sog. Camcorder) mit zum Zeitpunkt
der Einfuhr nicht aktivierter DV-In-Funktion
Leitsatz
Videokameras (sog. Camcorder), deren
Hardware sowohl für die DV-In- als auch für die DV-Out-Funktion
mittels einer digitalen Schnittstelle ausgerüstet, deren DV-In-Funktion
aber im Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktiviert ist, sind als Camcorder mit
DV-Out und digitaler Video-In-Funktion (DV-In) in die Codenummer 8525 4099 00 0
der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen, wenn der Benutzer eine leichte
Zugriffsmöglichkeit auf die DV-In-Funktion hat; das ist der Fall, wenn der
Importeur selbst die Aktivierung der DV-In-Funktion vornimmt und dem Benutzer
ein funktionsfähiges Gerät übergibt.
Fundstelle(n): DAAAD-53717
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.09.2009 - 1 K 1443/05 B
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