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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 08 | Kapitaleinkünfte: Erstattungszinsen auf Ertragssteuern sind nicht steuerpflichtig

Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung geändert. Der vom BFH entschiedene Fall betraf zwar die Einkommensteuer, doch das Urteil ist auch für die Körperschaftsteuer anwendbar. Auch die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer werden dargestellt.

In diesem Jahr hat es ja bereits einige unerwartete Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gegeben. Richtig große Überraschungen sind aber selten. Die bisher größte Sensation aus München im Jahr 2010 ist für mich das Urteil des obersten deutschen Steuergerichts zu Erstattungszinsen.

Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Danach sind Zinsen nicht zu versteuern, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuerrückzahlungen an den Steuerpflichtigen leistet. Bisher galten diese Erstattungszinsen nach Auffassung von BFH und Finanzverwaltung als steuerpflichtige Einnahmen .

Bis zum Jahr 1998 konnten Zinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt, als Sonderausgaben abgez...

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