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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 04-05 | Lohnsteuer: Reisekosten von zeitlich befristet entsandten Arbeitnehmern

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen entsandt, sind nach einer Kurzinformation der OFD Rheinland im Hinblick auf die Frage, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Es wird für die Dauer der Entsendung ein eigener Arbeitsvertrag abgeschlossen oder die bisherige arbeitsvertragliche Vereinbarung bleibt bestehen.

Track 04 | Einleitung, eigenständiger Arbeitsvertrag bei Entsendung

Der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte hat im steuerlichen Reisekostenrecht eine zentrale Bedeutung und wird immer mehr zum Streitpunkt. Ist eine regelmäßige Arbeitsstätte zu bejahen, hat das gravierende Konsequenzen:

Für die Fahrten zwischen der Wohnung des Mitarbeiters und der regelmäßigen Arbeitsstätte kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Bei einer Auswärtstätigkeit sind hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten absetzbar. Übernachtet ein Mitarbeiter an einem auswärtigen Tätigkeitsort, an dem seine regelmäßige Arbeitsstätte ist, ist die steuerliche Berücksichtigung der Mietkosten für eine Unterkunft am Beschäftigungsort auf die notwendigen Mehraufwendun...

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