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Pensionszusage: Die steuerliche Behandlung von Pensionsrückstellungen bei Veräußerung der Gesellschaftsanteile
Anmerkung zum
Bei der steuerlichen Beurteilung ist streng zwischen den einzelnen Fragekreisen zu trennen: Zunächst ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Pensionsrückstellung i. S. des § 6a EStG ausgewiesen werden darf.
Da hiermit auch die Weiche für die Klärung der Frage, ob eine Vermögensminderung vorliegt, gestellt wird, kann erst nach einer entsprechenden Feststellung in einem zweiten Schritt geklärt werden, ob und in welcher Höhe eine vGA angenommen werden kann.
Pensionszusagen sind auch immer mit Beratungsrisiken verbunden, weil die steuerlichen Probleme – sowohl in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht – regelmäßig erst im Rahmen einer Betriebsprüfung „hochkochen”.
Die Entscheidung des bildet ein anschauliches Beispiel für die komplexen Fragen, die mit der steuerlichen Behandlung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft verbunden sind. Der nachfolgende Beitrag stellt die Entscheidung und daraus resultierende Konsequenzen dar.
I. Der Grundsachverhalt des Streitfalls
An dem Stammkapital der Kl. waren A ...