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Umschichtungen bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-53574 Das NWB OAAAD-47469 betrifft eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen eines vor 2008 abgeschlossenen Übergabevertrags und die spätere (aber noch vor 2008 erfolgte) Umschichtung von ertraglosem in ertragbringendes Vermögen und dessen weitere Umschichtung.
Eine Langfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Neuregelung durch das JStG 2008: [i]Aufgrund Übergangsregelung ist BFH-Urteil auch weiterhin relevantZwar können seit 2008 grds. nur noch Betriebe, (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile gem. § 13, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 18 Abs. 1 EStG sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, soweit es sich nicht um solche i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG handelt, gegen wiederkehrende Leistungen im Wege dieses Rechtsinstituts übertragen werden. Aufgrund der in § 52 Abs. 23f EStG enthaltenen Übergangsregelung gilt das alte Recht aber für alle bis Ende 2007 geschlossenen Verträge grds. weiterhin und zeitlich unbegrenzt fort. Von daher hat die jüngste Entscheidung auch künftig noch große Bedeutung.
BFH folgt bisheriger Rechtsprechung: [i]BFH bestätigt grds. Ausführungen im 3. und 4. RentenerlassDer BFH folgt den Beschlüssen des Großen Senats des (BStBl 1990 II S. 847) und v. - GrS 2/00 (BStBl 2004 II S. 100) und nimmt zu den Voraussetzungen und Rechts...BStBl 2004 I S. 922BStBl 2010 I S. 227