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Einheitsbewertung; Bewertung von Warenhausgrundstücken, Einkaufszentren sowie Grundstücken mit Großmärkten, SB-Märkten und Verbrauchermärkten und mit Messehallen im Beitrittsgebiet ab
Gleichlautender Erlasse
1 Geltungsbereich
Dieser Erlaß gilt für Warenhausgrundstücke und Einkaufszentren sowie Grundstücke mit Großmärkten, SB-Märkten und Verbrauchermärkten und mit Messehallen im Beitrittsgebiet, wenn der Einheitswert im Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat.
2 Umschreibung der Grundstücke
2.1 Warenhäuser
Warenhäuser sind Gebäude, die im ganzen oder weit überwiegend dem Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens dienen und die sich gegenüber üblichen Ladengrundstücken durch die Größe ihrer Nutzfläche unterscheiden. Die Nutzfläche von Warenhäusern liegt regelmäßig über 500 m2. Warenhäuser sind regelmäßig mehrgeschossige Massivbauten. Sie befinden sich häufig an zentralen Standorten und haben teilweise Lebensmittelabteilungen oder Restaurants. Als Warenhäuser sind auch die hinsichtlich der Art der angebotenen Waren beschränkten Kaufhäuser und Spezialkaufhäuser mit größeren Nutzflächen anzusehen.
2.2 Einkaufszentren
In Einkaufszentren sind Betriebe verschiedener Branchen und Größenordnungen z...