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NWB Nr. 42 vom Seite 3334

Das Gewerbesteuerprivileg für Leasingunternehmen

Daniel Beckert und Andree Füllbier

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3358Leasingunternehmen haben nach der Unternehmensteuerreform 2008 lange dafür gekämpft, Kreditinstituten hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG) gleichgestellt zu werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber eine Regelung (§ 19 Abs. 4 GewStDV) geschaffen, nach der Leasingunternehmen von entsprechenden gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen befreit werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen: [i]Keine Hinzurechnung von Zinsen im Zusammenhang mit FinanzierungsleasingverträgenEine Hinzurechnung von Zinsen und denen gleichgestellten Beträgen unterbleibt bei Leasingunternehmen rückwirkend ab 2008, soweit diese Entgelte unmittelbar auf Finanzdienstleistungen i. S. von § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG entfallen. Nach § 19 Abs. 4 GewStDV ist erforderlich, dass Leasingunternehmen nachweisen, welche Refinanzierungsentgelte auf Finanzdienstleistungen entfallen. Bei Leasingunternehmen sind dies überwiegend Finanzierungsleasinggeschäfte, bei denen der Leasinggeber das Wirtschaftsgut nur vorfinanziert und der Leasingnehmer das Investitionsrisiko trägt. [i]Finanzierungsleasingumsätze Bei großvolumigen Leasinggeschäften erfolgt die Refinanzierung...

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