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Umsatzsteuer | Anwendungserlass statt UStR ab
Mit Kabinettsbeschluss vom hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung zum aufzuheben. An deren Stelle wird ein vom BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebener Umsatzsteuer-Anwendungserlass treten, ähnlich dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO).
Ziel ist es, die in der Praxis dringend [i]Tagesaktualität des neuen Erlassesnötige Tagesaktualität zu gewährleisten, sind doch die UStR durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und BMF-Schreiben zum Zeitpunkt ihres Erscheinens veraltet. Der Anwendungserlass hingegen soll bei Bedarf und regelmäßig ergänzt oder geändert werden und tagesaktuell zur Verfügung stehen. Geplant ist zudem eine jährliche USt-Handausgabe in elektronischer Form und als Druckausgabe.
Nicht beabsichtigt sei, außer den UStR auch andere steuerliche Richtlinien wie LStR oder EStR durch Anwendungserlasse zu...