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BFH 20.05.2010 IV R 42/08, BBK 20/2010 S. 944

Gewinnermittlung | Realisierung stiller Reserven bei unentgeltlicher Übertragung zwischen SBV

Die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen den einzelnen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Personengesellschaft war nach Ansicht des in den Jahren 1999 und 2000 nicht zum Buchwert möglich. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 ließ eine Buchwertfortführung nicht zu.

Vielmehr handelte es sich um eine Entnahme beim übertragenden Mitunternehmer, die mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten war und [i]Bewertung einer Entnahme mit dem Teilwertdamit zu einer Realisierung der stillen Reserven führte. Beim übernehmenden Mitunternehmer kam es zu einer Einlage zum Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Hinweise:

Das Ergebnis ist für die Mitunternehmer ärgerlich: Denn bis 1998 waren unentgeltliche Übertragungen zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen nach dem Mitunternehmererlass zu [i]Bis 1998 und ab 2001: Bewertung zum BuchwertBuchwerten mö...

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