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Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Überblick und aktuelle Entwicklungen
In IWB 9/2010 S. 339 NWB QAAAD-42730 [i]Vetter/Schreiber, IWB 9/2010 S. 339 NWB QAAAD-42730 haben wir über die steuerlichen Konsequenzen bei Arbeitnehmerentsendungen aufgrund des Fortfalls des DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) berichtet. Am wurde schließlich doch noch das neue Doppelbesteuerungsabkommen von den beiden Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der VAE unterzeichnet. Bundestag und Bundesrat müssen dem neuen DBA im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch zustimmen. Sobald auch die zuständigen Gremien der VAE zugestimmt haben, kann das neue DBA in Kraft treten. Gemäß Art. 29 DBA VAE 2010 wird die Gültigkeit rückwirkend auf den festgelegt. Es schließt sich somit nahtlos an das bisherige Abkommen an und gilt zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Konsequenzen, die sich aufgrund des neuen DBA für in die VAE entsandte Mitarbeiter ergeben.
I. Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in den VAE
[i]Änderungen bei der Besteuerung natürlicher PersonenDie Besteuerung natürlicher Personen wird im neuen DBA VAE 2010 in Art. 14 geregelt. Inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am aktuellen OECD-...