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IWB Nr. 19 vom Seite 731

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien

Steuerrecht des Auslands

Dr. Siegfried Mayr

Italien hat ein weites Netz von DBA, das vor allem in den letzten Jahren wesentlich erweitert wurde (sowohl mit Industriestaaten als auch mit sog. Entwicklungsländern). Zurzeit sind DBA mit 93 Staaten in Kraft. Mit weiteren vier Staaten sind DBA bereits ratifiziert aber noch nicht in Kraft; weitere 14 Abkommen wurden bereits unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert und weitere acht Abkommen bzw. Zusatzprotokolle sind lediglich paraphiert. In letzter Zeit sind auch bestehende Abkommen aus früherer Zeit (aus den 70er- und 80er-Jahren) durch neue ersetzt worden (z. B. ab das Abkommen Italien-USA) bzw. die Zusatzprotokolle geändert worden. Vor diesem Hintergrund zeigt dieser Beitrag, der auch die Grundlage eines Referats beim 5. Internationalen deutschen Steuerberaterkongress in Florenz war, die Regelungen und Besonderheiten im aktuellen DBA zwischen Italien und Deutschland auf.

I. Allgemeines über die Abkommenspolitik Italiens

Die von Italien mit Industriestaaten abgeschlossenen Abkommen basieren i. d. R. auf dem OECD-MA, während in den DBA mit sog. Entwicklungsländern bestimmte Regeln aus dem UN-Modell übernommen wurden.

[i]Italiens DBA-Politik im Verhältnis zu Industrie- und EntwicklungsländernGerade im DBA Italien-USA, das als wich...

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