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AG Baden-Baden 23.03.2010 7 C 434/09, NWB 41/2010 S. 3256

Versicherungsrecht | Kündigung der privaten Krankenkasse nur mit Nachweis einer Anschlussversicherung

Ein Versicherungsnehmer, dessen private Krankenversicherung aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, darf innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung wirksam werden soll (§ 205 Abs. 4 VVG). Zur Wirksamkeit der Kündigung muss er allerdings den Abschluss bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen nachweisen können. Dafür ist es unschädlich, wenn dieser Nachweis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist vorgelegt wird. Die Kündigung wird bei Nachreichen des Nachweises zu dem Zeitpunkt, für den sie erklärt wurde, mithin rückwirkend wirksam.

Anmerkung:

Anders als in § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V hat der Gesetzgeber bei der Kündigung wegen Wechsels innerhalb privater Krankenversicherungen keine Frist bestimmt, innerhalb deren der Anschlussversicher...

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