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Lohnsteuer | Behandlung der Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung
Mit weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn für alle bis zum beim Arbeitgeber zugeflossenen Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung weiterhin nach den Grundsätzen von R 40b.1 Abs. 12 LStR 2008 verfahren wird (Gewinnausschüttung = Arbeitslohnrückzahlung). Nach R 40b.1 Abs. 12 LStR 2008 ist von einer Arbeitslohnrückzahlung auszugehen, soweit Gewinnanteile zugunsten des Arbeitgebers bei einer betrieblichen Versorgungseinrichtung (Versicherungsunternehmen/ Pensionskasse) angesammelt und entweder während der Versicherungsdauer mit fälligen Beiträgen des Arbeitgebers verrechnet oder an den Arbeitgeber ausgezahlt wurden. Abweichend davon hat der NWB SAAAD-37700 entschieden, dass Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versor...