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Einkommensteuer | Vergleichsrechnung für jedes einzelne Kind
Nach dem wird die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist, für jedes Kind einzeln durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) günstiger wäre.
Dass die Vergleichsrechnung für jedes Kind gesondert vorzunehmen ist, entspricht einhelliger Meinung im Schrifttum und der Auffassung der Finanzverwaltung. Gegenüber einer auch denkbaren kumulierten Günstigerprüfung führt dies zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil die Kindergeldbeträge nach der Zahl der Kinder gestaffelt sind. Bei Anwendung des ermäßigten Einkommensteuertari...