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FG München Urteil v. - 10 K 288/09

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei leerstehender und anschließend veräußerter Immobilie

Leitsatz

Eine zum Werbungskostenabzug berechtigende endgültig gefasste Vermietungsabsicht liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige ein ihm unter Nießbrauchsvorbehalt überlassenes Wohnhaus nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten renovieren lässt, nach Abschluss der Renovierung einen alternativen Vermittlungsauftrag zur Vermietung und Veräußerung des Objekts erteilt und das Objekt kurze Zeit später veräußert (Der Erwerber des Objekts hat bereits am Tag nach Erteilung des Vermittlungsauftrags das Objekt besichtigt und sich bereits wenige Tage nach der ersten Besichtigung zum Kauf entschlossen haben).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1189 Nr. 19
GStB 2010 S. 375 Nr. 11
FAAAD-52928

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FG München, Urteil v. 19.05.2010 - 10 K 288/09

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