Kein Gutglaubensschutz für einen Steuerberater als Spender an einen von ihm beratenen, nicht mehr gemeinnützigen Verein
Leitsatz
Steht aufgrund Körperschaftsteuerbescheids an einen Verein fest, dass dessen Gemeinnützigkeit entfallen ist, kann dessen steuerlicher
Berater nicht mit Erfolg geltend machen, er sei hinsichtlich einer eigenen Spende gutgläubig gewesen und habe auf den Hinweis
des Vereins auf Freistellungsbescheide aus vergangener Zeit in der Spendenbescheinigung vertrauen dürfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 211 Nr. 4 EFG 2010 S. 1993 Nr. 23 EStB 2011 S. 119 Nr. 3 JAAAD-52905
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