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Keine zulagenschädliche Veräußerung an außerhalb des Fördergebiets ansässige Muttergesellschaft bei Begründung einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung
(1) Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der Besitzgesellschaft stehen dem nicht entgegen. (2) Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört im zulagenrechtlichen Sinne weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird (Sale-and-lease-back-Vertrag; Bezug: § 2 InvZulG 1999).
Die Investitionszulage für neue bewegliche Wirtschaftsgüter setzt in allen Fassungen des Investitionszulagengesetzes voraus, dass das Wirtschaftsgut eine bestimmte Zeit (z. B. § 2 InvZulG 1999: mindestens drei Jahre; § 2 InvZulG 2010: mindestens fünf Jahre) zum Anl...