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Einkommen-/Lohnsteuer | Von AG für Vorstandsassistent bzw. -mitglied übernommene Pflichtbeiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Verpflichtet sich eine AG im Anstellungsvertrag mit einem Vorstandsassistenten bzw. späteren Mitglied des Vorstands, S. 755der als Arzt Pflichtmitglied in der Ärztekammer sowie dem Versorgungswerk einer Landesärztekammer ist, dessen Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk i. H. von 50 % zu tragen, so handelt es sich bei diesen Zahlungen um steuerpflichtigen, nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitslohn (Bezug: § 3 Nr. 62 Sätze 1, 2 Buchst. c, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
§ 3 Nr. 62 Satz 1 EStG stellt Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers nur steuerfrei, wenn diese aufgrund einer materiell gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden. Der Umstand, dass der Arzt in einem berufständischen Versorgungswerk pflichtversichert ist, macht die Zahlungen der AG als Arbeitgeberin nicht zu einem ge...