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BFH 20.05.2010 VI R 12/08, StuB 19/2010 S. 754

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitslohn bei Veräußerung eines Wandeldarlehens und Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils

(1) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an , Kurzinfo StuB 2005 S. 729). (2) Die Zurechnung des geldwerten Vorteils zu einem erst künftigen Dienstverhältnis ist zwar nicht ausgeschlossen, bedarf aber der Feststellung eines eindeutigen Veranlassungszusammenhangs, wenn sich andere Ursachen für die Vorteilsgewährung als Veranlassungsgrund aufdrängen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 118 Abs. 2, § 127 FGO).

Praxishinweise

Vorteile werden „für” eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind. Das ist der Fall, wenn der Vorteil mit Rücksicht au...

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