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Bayerisches Landesamt für Steuern 03.09.2010 S 2137.1.1-6/22 St32, StuB 19/2010 S. 752

Rückstellungen für sog. Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Netzbetreiber schließt mit einem Netznutzer einen zivilrechtlichen Vertrag ab, der dem Netznutzer die Nutzung des Versorgungsnetzes ermöglicht. Als Gegenleistung zahlt der Netznutzer ein Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber. Die Höhe des maximalen Entgelts wird durch die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden durch Festlegung einer sog. Obergrenze reguliert. Die Regulierungsbehörden sind keine Vertragsparteien.

Die auf der Rechtsprechung des BGH basierenden behördlich festgelegten Entgeltminderungen aufgrund der von den Netzbetreibern in der Vergangenheit zuviel vereinnahmten Nutzungsentgelte sind ausdrücklich zukunftsorientiert und periodenübergreifend ausgestaltet. Dies wird dadurch deutlich, dass si...

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