Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Leistungen zur Unterstützung des Arbeitsamts
Das Arbeitsamt konnte in den Jahren 2002 und 2003 zu seiner Unterstützung Dritte mit der Vermittlung Ausbildungssuchender oder Arbeitsuchender oder mit Teilaufgaben ihrer Vermittlung beauftragen. Derartige Leistungen sind, wie sich aus einem ergibt, umsatzsteuerfrei. Im Streitfall hatte sich eine GmbH, die Arbeitslose bei der Stellensuche und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützte und ähnliche Leistungen erbrachte, dagegen gewehrt, dass das Finanzamt diese Leistungen der Umsatzsteuer unterwarf. Das Finanzgericht gab ihr Recht. Zwar sieht das deutsche UStG keine Regelung vor, nach der Leistungen wie die von der Klägerin erbrachten umsatzsteuerfrei seien, aber die Klägerin konnte sich nach Auffassung der Richter direkt auf die die Ums...