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BAG 19.05.2010 5 AZR 253/09 , NWB 40/2010 S. 3169

Arbeitsrecht | GmbH-Fremdgeschäftsführer als Verbraucher

Der Geschäftsführer einer GmbH handelt – auch bei Abschluss seines Anstellungsvertrags – als Verbraucher, falls er nicht zugleich als Gesellschafter zumindest über eine Sperrminorität verfügt. Er übt keine gewerbliche oder selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit aus. Also unterliegt der Anstellungsvertrag von GmbH-Geschäftsführern den Auslegungsregeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305310 BGB), auch wenn er nur einmal verwendet wird. Auch die vorformulierte Klausel über „Verfallsfristen” unterliegt dieser inhaltlichen Kontrolle. Zur Sicherung von Zahlungsansprüchen reicht bei Notwendigkeit der „gerichtlichen Geltendmachung” die Erhebung der Kündigungsschutzklage aus. Das Gericht knüpfte die Einordnung als Unternehmer (§ 14 BGB) an die Freiheit von Weisungen sowie daran, das...

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